Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 3 Wx 138/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 3 Wx 138/93
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 1257/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1024
- Rpfleger 1993, 488
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00
Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt
Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 1993 (Rpfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) und 11. Dezember 1996 (NJW-RR 1997, 781) gehindert. - OLG Düsseldorf, 11.12.1996 - 3 Wx 512/96
Begriff der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Wahrung der …
Wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (Beschluß vom 7. Mai 1993 in Rechtspfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 GBO ein Eintragungsantrag erst dann beim Grundbuchamt eingegangen, wenn er in den Besitz eines zu seiner Entgegennahme zuständigen Beamten gelangt.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 07.06.1993 - 15 W 76/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO § 49
Altenteil, Vorlageentscheidung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1299 (Ls.)
- Rpfleger 1993, 488
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11
Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils
Dabei ist anerkannt, dass der Begriff des Altenteils zwar ganz überwiegend aufgrund der historischen Entwicklung bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe eine bedeutende Rolle spielte, ein Altenteil jedoch auch bei der Übergabe eines städtischen Grundstücks in Betracht kommen kann, wenn der Versorgungscharakter der Rechte im Vordergrund steht und es sich gerade nicht um ein synallagmatisches Vertragsverhältnis mit gegeneinander abgewogenen und etwa gleichwertigen Leistungen und Gegenleistungen handelt (vgl. BGH NJW 2003, 1325, OLG Düsseldorf NotBZ 2001, 466; OLG Hamm Rpfleger 1993, 488). - OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 60/93
Schenkung, Unentgeltlichkeit, Verfügungsmacht, lebzeitige, Mißbrauch, …
Bereits die in § 3 des Übertragungsvertrages festgeschriebene Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" spricht dafür, daß es sich bei dieser Übertragung nicht um einen geschäftlichen, an der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung orientierten Vorgang, sondern um die gewollte Zuwendung eines Vermögens handeln sollte (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 07.06.1993 - 15 W 76/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Rechtsprechung
BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92 |
Volltextveröffentlichung
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 4 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 912
Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 488
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14
Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts des …
Die mit oder ohne Erlaubnis der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Einbeziehung von Räumen (oder Raumbereichen), die im gemeinschaftlichem Eigentum stehen, in die Sondereigentumseinheit lässt kein (erweitertes) Sondereigentum entstehen (BayObLG Rpfleger 1993, 488), dies jedenfalls dann nicht, wenn die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich ist (BGH NZM 2004, 103/104; ZMR 2008, 897/898;… Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 3 Rn. 44;… auch Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 46).Demgemäß muss es den Wohnungseigentümern überlassen bleiben, ob sie die Maßnahme über eine Veränderung der Sondereigentumsverhältnisse nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG (siehe BayObLG Rpfleger 1993, 488/489) abwickeln oder aber ohne eigentumsrechtliche Änderung nur eine im Grundbuch eintragungsfähige Vereinbarung treffen, die ihr auf das Gemeinschaftseigentum bezogenes Verhältnis untereinander abweichend regelt (§ 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG).
- OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97
Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
Welche Räume Sondereigentum sind, bestimmt sich gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 und 4 Nr. 1, § 8 WEG allein nach der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan, der Bestandteil der Teilungserklärung ist und durch Bezugnahme ebenfalls Inhalt des Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchs wird (BayObLG NJW-RR 1991, 1356/1357; BayObLG DNotZ 1993, 741 Rpfleger 1993, 488 = MittBayNot 1993, 287 ;… Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 7 WEG Rn.6;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 66, Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. Rn.12, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 16 und 34, je zu § 7). - BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum
Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488). - BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00
Aufteilung eines im Sondernutzungsrecht errichteten Gebäudes
Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488).