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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 3 Wx 138/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8129
OLG Düsseldorf, 07.05.1993 - 3 Wx 138/93 (https://dejure.org/1993,8129)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.1993 - 3 Wx 138/93 (https://dejure.org/1993,8129)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - 3 Wx 138/93 (https://dejure.org/1993,8129)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1024
  • Rpfleger 1993, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 49/00

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei Anträgen an das Grundbuchamt

    Hieran sieht es sich durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 1993 (Rpfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) und 11. Dezember 1996 (NJW-RR 1997, 781) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1996 - 3 Wx 512/96

    Begriff der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; Wahrung der

    Wie der Senat bereits früher ausgeführt hat (Beschluß vom 7. Mai 1993 in Rechtspfleger 1993, 488 = NJW-RR 1994, 1024) ist nach § 13 Abs. 2 Satz 2 GBO ein Eintragungsantrag erst dann beim Grundbuchamt eingegangen, wenn er in den Besitz eines zu seiner Entgegennahme zuständigen Beamten gelangt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.1993 - 15 W 76/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8216
OLG Hamm, 07.06.1993 - 15 W 76/93 (https://dejure.org/1993,8216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.1993 - 15 W 76/93 (https://dejure.org/1993,8216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 1993 - 15 W 76/93 (https://dejure.org/1993,8216)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1299 (Ls.)
  • Rpfleger 1993, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 08.05.2012 - 20 W 452/11

    Voraussetzungen der Eintragung eines Altenteils

    Dabei ist anerkannt, dass der Begriff des Altenteils zwar ganz überwiegend aufgrund der historischen Entwicklung bei der Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe eine bedeutende Rolle spielte, ein Altenteil jedoch auch bei der Übergabe eines städtischen Grundstücks in Betracht kommen kann, wenn der Versorgungscharakter der Rechte im Vordergrund steht und es sich gerade nicht um ein synallagmatisches Vertragsverhältnis mit gegeneinander abgewogenen und etwa gleichwertigen Leistungen und Gegenleistungen handelt (vgl. BGH NJW 2003, 1325, OLG Düsseldorf NotBZ 2001, 466; OLG Hamm Rpfleger 1993, 488).
  • OLG Oldenburg, 26.10.1993 - 5 U 60/93

    Schenkung, Unentgeltlichkeit, Verfügungsmacht, lebzeitige, Mißbrauch,

    Bereits die in § 3 des Übertragungsvertrages festgeschriebene Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" spricht dafür, daß es sich bei dieser Übertragung nicht um einen geschäftlichen, an der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung orientierten Vorgang, sondern um die gewollte Zuwendung eines Vermögens handeln sollte (vgl. OLG Hamm Beschluß vom 07.06.1993 - 15 W 76/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,18794
BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 115/92 (https://dejure.org/1993,18794)
BayObLG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 2Z BR 115/92 (https://dejure.org/1993,18794)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 2Z BR 115/92 (https://dejure.org/1993,18794)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 488
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 31.03.2014 - 34 Wx 3/14

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Sondernutzungsrechts des

    Die mit oder ohne Erlaubnis der übrigen Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Einbeziehung von Räumen (oder Raumbereichen), die im gemeinschaftlichem Eigentum stehen, in die Sondereigentumseinheit lässt kein (erweitertes) Sondereigentum entstehen (BayObLG Rpfleger 1993, 488), dies jedenfalls dann nicht, wenn die Abgrenzung des Sondereigentums gegen das Gemeinschaftseigentum und das weitere Sondereigentum in dem Gebäude nicht unmöglich ist (BGH NZM 2004, 103/104; ZMR 2008, 897/898; Weitnauer/Briesemeister WEG 9. Aufl. § 3 Rn. 44; auch Demharter GBO 29. Aufl. Anhang zu § 3 Rn. 46).

    Demgemäß muss es den Wohnungseigentümern überlassen bleiben, ob sie die Maßnahme über eine Veränderung der Sondereigentumsverhältnisse nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG (siehe BayObLG Rpfleger 1993, 488/489) abwickeln oder aber ohne eigentumsrechtliche Änderung nur eine im Grundbuch eintragungsfähige Vereinbarung treffen, die ihr auf das Gemeinschaftseigentum bezogenes Verhältnis untereinander abweichend regelt (§ 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 WEG).

  • OLG Frankfurt, 03.04.1997 - 20 W 90/97

    Überführung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum

    Welche Räume Sondereigentum sind, bestimmt sich gemäß § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 3 und 4 Nr. 1, § 8 WEG allein nach der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan, der Bestandteil der Teilungserklärung ist und durch Bezugnahme ebenfalls Inhalt des Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchs wird (BayObLG NJW-RR 1991, 1356/1357; BayObLG DNotZ 1993, 741 Rpfleger 1993, 488 = MittBayNot 1993, 287 ; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 7 WEG Rn.6; Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 66, Weitnauer/Weitnauer WEG 8. Aufl. Rn.12, Henkes/Niedenführ/Schulze WEG 3. Aufl. Rn. 16 und 34, je zu § 7).
  • BayObLG, 10.08.2000 - 2Z BR 41/00

    Vorweggenommene Einigung über Sondereigentum

    Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488).
  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 42/00

    Aufteilung eines im Sondernutzungsrecht errichteten Gebäudes

    Daran ändert auch das Bestehen eines Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers an den im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räumen, die zum Sondereigentum werden sollen, nichts (BayObLG Rpfleger 1993, 488).
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